Hilfe und Unterstützung:
Gesetzliche Betreuung in Lüneburg

„Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung […]“ (BGB §1814) – braucht dieser Mensch Hilfe oder Unterstützung. Für gesetzliche Betreuung in Lüneburg bin ich Ihr kompetenter Betreuer. Falls es Angehörigen nicht möglich ist, die Betreuung zu übernehmen, wird vom Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer benannt.

Das Betreuungsgericht Lüneburg hat mich zum Berufsbetreuer bestellt. Ich bin daher berechtigt Betreuungen zu führen. Meine langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Hilfefeldern und meine fachspezifische Ausbildung qualifizieren mich, auch Ihren Fall im Rahmen als gesetzliche Betreuung in Lüneburg zu übernehmen. Meine Arbeitsweise ist dabei kooperativ, klientenorientiert und parteiisch.

Sofern eine Betreuung beantragt oder angeregt wird, hat die zu betreuende Person ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Betreuers. Gern dürfen Sie meinen Namen in einer Beantragung oder Anregung als Wunsch an das Betreuungsgericht angeben.

Einen Kennenlerntermin biete ich im Bereich der gesetzlichen Betreuung gern kostenfrei an.

Um Personen, die von mir betreut werden, Angehörigen und anderen Stellen ein höchstes Maß an Seriosität zu bieten, bin ich Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB), der mit mehr als 7.200 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung in Deutschland darstellt. Ich bin in das BdB-Qualitätsregister aufgenommen worden und arbeite nach hohen berufsethischen Standards.

Was ist ein gesetzlicher Betreuer?

Ein gesetzlicher Betreuer in Lüneburg, ist ein rechtlicher Vertreter. Auch, wenn Menschen mit dem Begriff „Betreuer“ oft verbinden, dass es oft Treffen gibt oder man gemeinsam einen Kaffee trinken geht. Diese Erwartung ist falsch. In der Regel dauert das erste Treffen ein bis zwei Stunden, weil vieles zu erledigen ist. Die Kontakte danach sind normalerweise kürzer.

Der Betreuer kümmert sich um die Erledigung von Rechtsgeschäften. Kurz gesagt: Ich regele zum Beispiel Behördenangelegenheiten stellvertretend für Sie. Ich bin z. B. nicht für die Pflege zuständig, aber ich werde mich darum kümmern, dass ein Pflegedienst Sie betreut, wenn das nötig ist.

Meine Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Betreuung in Lüneburg werden vom Amtsgericht Lüneburg festgelegt. Das Gericht entscheidet, in welchen Aufgabenkreisen der betroffene Mensch Hilfe und Unterstützung durch den Betreuer bekommen soll. Oft wird Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, die Sorge für die Gesundheit und Hilfe bei den Finanzen angeordnet. Aber auch in anderen Bereichen kann die Betreuung unterstützen. Um Ihnen die bestmögliche Hilfe und Unterstützung durch meine Betreuung in Lüneburg zu garantieren, bin ich gut vernetzt. Dadurch kenne ich meistens den richtigen Ansprechpartner um Sie zu unterstützen.

Insgesamt steht bei der Betreuung Ihr Wille im Vordergrund, gleichzeitig sollen Sie soviel wie möglich selbst erledigen. Die Betreuung durch mich ist eine Unterstützung, bei der es darum geht, dass Sie Ihr Leben frei gestalten können.


Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers

Weil es immer wieder zu Missverständnissen kommt, finden Sie hier einige Punkte, die nicht durch mich erledigt werden:
  • Ich räume nicht mit Ihnen auf;
  • ins Kino oder den Tierpark begleite ich Sie nicht;
  • (normale) Arzttermin nehmen Sie alleine wahr, in eine Klinik fahren Sie z.B. mit einem Krankenwagen oder Taxi;
  • Ich gehe nicht mit Ihnen Essen;
  • Besorgungen für Sie erledigen oder Einkaufen gehen, kann ich nicht für Sie;
  • als psychologischer Berater oder Coach arbeite ich nicht mit Ihnen;
  • ich kann Ihnen keine Wohnung besorgen;
  • Ich leihe Ihnen kein Geld.
Soweit das Betreuungsgericht die entsprechenden Aufgabenkreise angeordnet hat, unterstütze ich Sie, wenn eine gesetzliche Betreuung in Lüneburg besteht, in vielen Dingen. Zum Beispiel:
  • Ich achte darauf, dass Ihre Miete regelmäßig bezahlt wird;
  • Mit Ämtern, Behörden und Gerichten bin ich im Kontakt, um Ihre Rechte umzusetzen, dazu darf ich auch Anträge stellen;
  • Wenn Sie mehr Geld ausgeben, als Sie haben, kann ich bei der Geldeinteilung helfen. Sie entscheiden aber weiter, wofür Ihr Geld ausgegeben werden soll. Das Gericht überprüft das genau.
  • Wenn Sie Schulden haben, helfe ich dabei, dass Sie diese regeln können;
  • Was Ihr Arzt sagt verstehen Sie nicht genau? Dabei kann ich unterstützen oder bei Ihrer Krankenkasse Leistungen für Sie beantragen;
  • Falls Sie einen Anwalt brauchen, kümmere ich mich mit Ihnen darum, dass Sie gut vertreten werden.

Keine Sorge: Aller Anfang ist schwer und wenn eine Betreuung neu eingerichtet wird, müssen Sie und ich miteinander eine respektvolle, freundliche Arbeitsbeziehung aufbauen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ich Sie bei etwas unterstützen kann, fragen Sie einfach. Das Gespräch ist immer der beste Weg.

Übrigens: Nicht nur in meinem Büro in Lüneburg bin ich für Sie ansprechbar. Telefonisch oder per Videocall lassen sich viele Fragen beantworten.

Ist eine Betreuung wie eine Entmündigung?

Nein! Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Sie können und sollen weiterhin selbst entscheiden, was Sie sich für Ihr Leben wünschen. Als Betreuer stehe ich hinter Ihnen, wenn es Ihnen nicht immer gut gelingt, die nötigen Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.

Ich darf grundsätzlich nichts gegen Ihren Willen tun – Sie entscheiden selbst, was Sie möchten. Dabei unterstütze ich Sie. Die einzige Ausnahme kann eine sehr schwere Erkrankung sein, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen (schwere Demenz, Koma oder ähnliches).